Berufsunfähigkeitsversicherung der Gothaer
Für Schüler bietet die Gothaer nichts, für Studenten ist eine maximale Rentenhöhe von 1200 € versicherbar- da wir der Meinung sind, dass 1500 € sinnvoll sind, fällt die Gothaer Berufsunfähigkeitsversicherung meist durch unser Raster.
Inwischen (2022): bei Vertragsabschluss max. Rentenhöhe für Studierende 1.500 - 2000 Euro, abhängig vom Studienfach.
Erhöhungsmöglichkeit jetzt bis 3000 € über Nachversicherung mit Ereignis
aber: immer noch bei Nachversicherung keine Gesundheitsprüfung, Prüfung von Beruf oder Hobby kann für die Nachversicherung zu höheren Beiträgen führen. Das lieben wir für Studenen nicht so sehr.
Die besonderen Produkte der Gothaer
Die Gothaer bietet eine Starter-Police, die sehr lange einen niedrigeren Beitrag hat – allerdings weißt du nach so langer Zeit meist nichts mehr davon, dass es eine saftige Erhöhung nach 11 oder 13 Jahren gibt und du fällst aus allen Wolken.
Jetzt noch was zu ändern klappt meist nicht mehr, da du schon älter und vielleicht nicht mehr so gesund bist wie jetzt.
Es gibt auch noch ein Sonderprodukt der Gothaer: die Gothaer Invest. Das kommt uns ein bisschen wie Casino vor. Der Beitrag ist niedrig und dein Beitrag wird erst einmal investiert und wenn diese Investition so gut ist, dass jährlich 7 % erwirtschaftet werden, bleibt dein Beitrag so niedrig. Hm, ja, Aktien können das erwirtschaften - aber ein Fond mit hohen Gebühren? Wähle selbst. Für diejenigen, die absolut Wert darauf legen, ihr Geld in Aktien anzulegen oder Nachhaltigkeit vorrangig ist, kann das eine Alternative sein.
Wir haben trotzdem die Gothaer getestet und auf Herz und Nieren geprüft.
Der folgende Vergleich wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Listen werden regelmäßig überprüft, jedoch kann keine Garantie für die Aktualität aller aufgeführten Punkte übernommen werden.
Die positiven Testergebnisse:
Gothaer, Tarif Premium, Stand AVB 07.2020
- der Tarif die Berufsunfähigkeit des Studierenden absichert,
- ab der 2. Studienhälfte Berücksichtigung der Lebensstellung des angestrebten Berufes, die normalerweise mit dem erfolgreichem Abschluss des Studiums erreicht wird,
- keine Schlechterstellung bei Studienabbruch möglich ist,
- vorläufiger Versicherungsschutz für Unfälle,
- Günstigerprüfung bei Berufswechsel ohne Gesundheitsprüfung in den ersten 5 Vertragsjahren, danach mit Gesundheitsprüfung
- Beitragsfreistellung oder Stundung bei Zahlungsschwierigkeiten,
- der Beitrags-Leistungs-Dynamik kann beliebig oft widersprochen werden,
- Nachversicherung ohne und mit Ereignis,
- Sonderregelung für Berufseinsteiger: zusätzliche Nachversicherung zum Studienabschluss um 100 % max. um 1.000 Euro möglich,
- AU-Option eingeschlossen: AU-Leistung nach § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz, auch für Selbständige und Beamte (max. 18 Monate).
- Infektionsklausel gilt aufgrund gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Anordnungen,
- klare Regelung der Einkommenseinbuße bei der Umorganisation von Selbständigen,
- vereinfachtes Prüfverfahren bei Krebs,
- Klarstellung, dass grobfahrlässige Verstöße im Straßenverkehr mitversichert sind,
- keine Anzeige von Gesundheitszustandsänderungen während des Leistungsbezuges nötig,
- medizinische Mitwirkungspflicht: Verzicht auf Chemo- oder Strahlentherapie,
- weltweiter Versicherungsschutz,
- besteht ein andauernder Pflegefall in den letzten 10 Jahren der Laufzeit, wird die Rente lebenslänglich bezahlt,
- Zuzahlungen bei unfallbedingter Berufsunfähigkeit,
- Einmalleistung bei schwerer Erkrankung eines eignen/adoptierten Kindes der versicherten Person,
- Verlängerung der Versicherungsdauer, wenn die Regelaltersgrenze angehoben wird, um die tatsächliche Verlängerung,
- eine Leistungsdynamik gewählt werden kann.
Nachteilig kann sich u.a. auswirken:
- Stundung der Beiträge nur möglich, wenn das Deckungskapital der Höhe der zu stundenden Beiträge entspricht,
- Gesamtrente mit Dynamik 250 % der Ursprungsrente,
- die Prüfung der Beruf- und Freizeitrisiken bei der Nachversicherung,
- das Erlöschen der Nachversicherung nach einem Versicherungsfall,
- möglich Gesamtrente 2.500 Euro mit der Nachversicherung,
- Stundung der Beiträge während der Leistungsfallprüfung nur bis zur Entscheidung durch den VR,
- Berücksichtigung von „mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall“,
- Infektionsklausel gilt nur für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Studierende der Medizin und Tiermedizin,
- Infektionsklausel gilt nicht aufgrund behördlicher Anordnungen,
- medizinische Mitwirkungspflicht: zur Durchführung von Maßnahmen,
- Ausschluss ACB-Waffen,
- Einschränkung der Kostenübernahme, wenn VP zur Untersuchung auf Wunsch des Versicherers aus dem Ausland anreisen muss,
- AU-Leistung nach den Regelungen § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz, nicht für Studenten,
- AU-Leistung max. 6 Monate rückwirkend,
- keine Teilzeitklausel,
- keine Dienstunfähigkeitsklausel.
Wenn du dich also nicht selbst mit dem Thema herumschlagen möchtest, melde dich einfach bei uns über das Kontaktformular oder noch einfacher: vereinbare einfach einen Termin hier, bei einem unserer Experten für Berufsunfähigkeit.
Geschrieben von:
Judith Schmied
Termin buchenJudith Schmied ist Geschäftsführerin und BU-Beraterin bei finanzteam26 und bringt seit 1998 umfassende Erfahrung im Versicherungsbereich mit. Trotz Ihrer Qualifikation als Diplom-Chemikerin, fand sie ihre wahre Berufung in der Versicherungsbranche. Spezialgebiete sind Berufsunfähigkeits- und Zahnversicherungen sowie die Ruhestandsplanung. Ihre Fähigkeit, auch in schwierigen Fällen sinnvolle Versicherungslösungen zu finden, schätzen wir besonders.
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