Berufsunfähigkeitsversicherung der Württembergischen
Inzwischen hat die Württembergische ihre Bedingungen massiv verbessert, daher kann sie im Vergleich bleiben. Bisher war sie preislich nicht günstiger als vergleichbare Versicherungen- und meist war eine Versicherung mit besseren Bedingungen doch günstiger. Aus diesem Grund haben wir die Württembergische eher selten gemacht, können also auch nicht viel über die so wichtige anonyme Risikoprüfung sagen. Wer also unbedingt will, kann – aber ein Vergleich lohnt sich meist.
Wer es genau wissen will:
hier wieder unser Test der positiven und negativen Bedingungen aus unserer Sicht.
Der folgende Vergleich wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Listen werden regelmäßig überprüft, jedoch kann keine Garantie für die Aktualität aller aufgeführten Punkte übernommen werden.
Auch die Württembergische hat Ihre Bedingungen zum 01.01.2022 geändert:
Interessant ist dabei: du kannst als Option eine kleine Grundfähigkeitsversicherung gleichzeitig abschließen. Dieser Baustein hat insgesamt recht gute Bedingungen und vor allem, wenn du meinst, dass du auch im Rollstuhl deinen Beruf noch ausüben könntest- hier bekommst du dann deine Rente aus diesem Baustein.
Neu ist auch eine Dienstunfähigkeitsklausel für Verwaltungsbeamte - aber mal ganz ehrlich- wenn du eine Bu-Versicherung mit DU-Klausel haben möchtest, gibt es günstigere Versicherungen (die Bayerische, Condor, Axa/DBV) - vor allem mit besserer DU-Klausel.
- Deine Versicherung darf nur bis 62 abgeschlossen werden
- keine Beitrags- oder Leistungsdynamik haben
- maximale Rente eher niedrig
- Zusatzoptionen sind nicht möglich
Schon immer hat die Württembergische (ich war selber 11 Jahre im Vertrieb tätig) eine Starter-Bu-Versicherung für junge Leute. Wir empfehlen eine Starter-BU eher nicht, denn unterm Strich ist das teurer, aber: wenn du dir im Moment nicht leisten kannst eine "normale" BU zu machen, dann fang lieber mit einer Starter-BU an. Diese steigt im Preis, bei der Württembergischen ab dem 2. Jahr jährlich, bis zum 10. Jahr.
Was sich nicht geändert hat und für uns vor allem für Schüler und Studenten ein No-Go ist: Die Erhöhungsoptionen
- statt Risikoprüfung verzichtet die Württembergische nur auf eine Gesundheitsprüfung
- alle Erhöhungen zusammen dürfen maximal 1000 € betragen (das können viele anderen Versicherer aber viel besser!)
- Erhöhungen sind nur möglich bis zu 80 % des Nettoeinkommens
Hier die positiven Punkte im Vergleich:
Württembergische, Stand AVB 07.2019
- der Tarif die Berufsunfähigkeit des Studierenden absichert,
- keine Schlechterstellung bei Studienabbruch,
- vorläufiger Versicherungsschutz für Krankheiten und Unfälle,
- Beitragsfreistellung oder Stundung der Beiträge oder Beitragsfreistellung bei Zahlungsschwierigkeiten,
- eine Leistungsdynamik gewählt werden kann,
- der Beitrags-Leistungs-Dynamik kann beliebig oft widersprochen werden,
- Nachversicherung ohne und mit Ereignis,
- kein Zusatz„ mehr als altersentsprechender“ Kräfteverfall,
- klare Regelung bei der Umorganisation von Selbständigen,
- Infektionsklausel für alle Berufe,
- kein Ausschluss grobfahrlässiges Verhalten im Straßenverkehr,
- Teilzeitregelung - aber nur für 12 Monate nach Wechsel,
- keine Anzeige von Gesundheitszustandsänderungen während des Leistungsbezuges nötig,
- weltweiter Versicherungsschutz,
- Verlängerung der Versicherungsdauer, wenn die Regelaltersgrenze angehoben wird, wenn eine Versicherungsdauer mindestens bis zum Endalter 67 vereinbart wurde, gilt nicht für Kammerberufe (Anwälte, Architekten, Steuerberater*in, Arzt*in)
Die negativen dürfen nicht fehlen:
Nachteilig kann sich u.a. auswirken:
- bei Studierenden keine Berücksichtigung der Lebensstellung des angestrebten Berufes ab der 2. Studienhälfte, die normalerweise mit dem erfolgreichem Abschluss des Studiums erreicht wird,
- die Beitrags-/Leistungsdynamik erlischt mit einem Leistungsfall (Neubeantragung möglich),
- Begrenzung der Beitrags-/Leistungsdynamik auf 80 % des Nettoeinkommens, berücksichtigt werden u.a. auch gleichartige Ansprüche aus gesetzlichen Versorgungssystemen,
- Erhöhung der Rente mit der ereignisunabhängigen Nachversicherung nur, wenn Sie in den letzten 12 Monaten nicht länger als 14 Kalendertage durchgehend außerstande waren, Ihre Berufstätigkeit auszuüben,
- die Nachversicherungsmöglichkeit erlischt nach Beantragung eines Leistungsfalles,
- Prüfung von Beruf- und Freizeitrisiken bei der Nachversicherung,,
- Berücksichtigung eventueller weiterer beruflicher Tätigkeiten entsprechend den zeitlichen Anteilen im Leistungsfall,
- kein Schutz vor konkreter Verweisung nach Ausscheiden - Schonfrist vorhanden - aus dem Berufsleben,
- Umorganisation gilt auch für Personen, die einem Selbständigen gleichzusetzen sind, z. Bsp. Vorstände,
- Infektionsklausel gilt nicht aufgrund behördlicher Anordnungen,
- Teilzeitklausel nur innerhalb von 12 Monaten nach Wechsel in Teilzeit,
- keine Dienstunfähigkeitsklausel.
- Arztanordnungsklausel: du musst Maßnahmen erfüllen - nicht nur ärztliche Heilbehandlungen
Wenn du dich also nicht selbst mit dem Thema herumschlagen möchtest, melde dich einfach bei uns über das Kontaktformular oder noch einfacher: vereinbare einfach einen Termin hier, bei einem unserer Experten für Berufsunfähigkeit.
Geschrieben von:
Judith Schmied
Termin buchenJudith Schmied ist Geschäftsführerin und BU-Beraterin bei finanzteam26 und bringt seit 1998 umfassende Erfahrung im Versicherungsbereich mit. Trotz Ihrer Qualifikation als Diplom-Chemikerin, fand sie ihre wahre Berufung in der Versicherungsbranche. Spezialgebiete sind Berufsunfähigkeits- und Zahnversicherungen sowie die Ruhestandsplanung. Ihre Fähigkeit, auch in schwierigen Fällen sinnvolle Versicherungslösungen zu finden, schätzen wir besonders.
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