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Berufsunfähigkeitsversicherung Basler

Mit zu den Versicherungen, die saubere Leistungsbedingungen haben und die wir deshalb auch empfehlen, für Schüler und Studenten ebenfalls geeignet sind, gehört die Basler Berufsunfähigkeitsversicherung.

Update: Rechtzeitig zum Jahresschlussverkauf (der Rechnungszins erhöht sich, dazu findet ihr hier Information) verbessert die Basler wieder Ihre Bedingungen- das passiert geschätzt 5 mal im Jahr bei der Basler: Jetzt kann innerhalb der ersten fünf Jahre ohne Anlass die bisher vereinbarte Rente um max. 150 % (statt der sonst 100%)erhöht werden und das ohne neue Risikoprüfung! Das ist schon eine Hausnummer für Berufe, bei denen entsprechende Gehälter zu erwarten sind! Das heißt, hier kann immerhin bis auf 4000 € BU-Rente erhöht werden - was sonst bei den BU-Versicherern so nicht zu finden ist.

Schüler können bei Wechsel in eine andere Schulform prüfen, ob es günstiger wird - vor allem beim Wechsel ins Gymnasium ist das sinnvoll.

Optional können jetzt Schwere Krankheiten bis zu 100.000 € mitabgesichert werden.

Vor- und Nachteile der Basler Berufsunfähigkeitsversicherung

Ein großer Vorteil für junge Menschen ist, dass bis du 30 wirst, du nur die Gesundheitsfragen der letzten 3 Jahre beantworten musst- bei so gut wie allen anderen Versicherungen wird 5 Jahre zurückgefragt. Falls also vor über 3 Jahren etwas im psychischen Bereich war, kann die Basler die beste Wahl sein. Und unsere Devise heißt immer:

Eine ordentliche Versicherung auswählen, dann schauen, welche Versicherung dich zu den bestmöglichen Bedingungen nimmt und erst dann prüfen, welche Bedingungen für dich wichtig sind.

Ein bisschen zu denken gibt uns, dass die Basler erst seit einigen Jahren nennenswert in Erscheinung getreten ist bei den Berufsunfähigkeitsversicherungen und seitdem immer, bei fast allen Berufen im günstigsten Preissegment zu finden ist. Und es gibt ein sogenanntes Spannungs-Dreieck – in den 3 Ecken steht: gute Leistung, stabiler Beitrag, günstiger Beitrag. Alles 3 funktioniert auf Dauer nicht.

2020 11 01 Spannungsdreick

Ein weiteres Manko bei Studenten ist: oft erfährt man erst bei Einreichung, dass der Beitrag so nicht stimmt, da die Basler auch bei Studenten – manchmal recht willkürlich – von einer praktischen Tätigkeit ausgeht. Und unter 70 % Bürotätigkeit heißt, höherer Preis. Vergleichsrechner kommen hier also gerne auf falsche Ergebnisse.

Was ist nun aber positiv?

Auch zum 1.4.2021 gibt es schon wieder ein Update - es wäre schön, wenn die Änderungen maximal einmal im Jahr kommen würden- die Basler macht das aber gerne im vierteljährlichen Rhytmus.

Es gibt ein neues Update 01.2021 - jetzt hier mit dem neuen Update

Basler, BPL18, Stand AVB 01.2021

  • die Tätigkeit von Schülern wird als Beruf angesehen, berücksichtigt werden der zuletzt ausgeübte Unterricht einschließlich der Hausaufgaben und die Bewältigung des Schulwegs,
  • Verzicht auf konkrete Verweisung auf eine andere Schulform,
  • der Tarif die Berufsunfähigkeit des Studierende absichert,
  • ab der 2. Studienhälfte Berücksichtigung der Lebensstellung des angestrebten Berufes im ersten Berufsjahr, die normalerweise mit dem erfolgreichem Abschluss des Studiums erreicht wird, (entsprechende Regelung für Azubis),
  • keine Schlechterstellung bei Studienabbruch möglich ist,
  • vorläufiger Versicherungsschutz für Krankheiten und Unfälle bis 2.000 Euro,
  • Antragsfragen bis 30. Lebensjahr: verkürzter Abfragezeitraum,
  • Günstigerprüfung bei Berufswechsel (auch für Schüler innerhalb von 10 Jahren) bis 35. Lebenjahr ohne Gesundheitsprüfung, bis 51. Lebensjahr Gesundheitsprüfung möglich
  • Zahlungsschwierigkeiten: Beitrags-Stopp oder Stundung,
  • der Beitrags-Leistungs-Dynamik kann beliebig oft widersprochen werden,
  • Nachversicherung mit und ohne Ereignis (ohne Ereignis in den ersten 5 Jahren und zum 11. Versicherungsjahr) möglich,
  • keine Prüfung der Berufs- und Freizeitrisiken bei der Nachversicherung,
  • kein Zusatz „mehr als altersentsprechender“ Kräfteverfall,
  • Teilzeitklausel: beträgt die Arbeitszeit arbeitsvertraglich weniger als bei einem vergleichbar Vollzeitbeschäftigter AN oder auf selbstständiger Basis weniger als 40 Wochenstunden, wird neben der Erwerbstätigkeit eine über den eigenen Anteil an der Familienversorgung hinausgehende Tätigkeit als Hausfrau/ Hausmann oder zur Versorgung von pflegebedürftigen Familienangehörigen berücksichtigt, soweit diese bei Eintritt des Versicherungsfalls ausgeübt wird; werden mehrere Berufe in Teilzeit ausgeübt, werden diese nebeneinander berücksichtigt,
  • Leistungsprüfung während Eltern-, Pflege-, Familienzeit: wenn es von Vorteil ist wird der Beruf Hausfrau/Hausmann oder der zuletzt ausgeübten Beruf zugrunde gelegt,
  • Infektionsklausel:
    • für alle Berufe, ab mind. 50 % -Tätigkeitsverbot,
    • auch Gutachten eines Facharztes für Hygiene und Umweltmedizin möglich,
  • klare Regelung der Einkommenseinbuße bei der Umorganisation von Selbständigen,
  • vereinfachtes Prüfverfahren bei bestimmten Erkrankungen (ständiger Rollstuhlbedarf, vollständiger Seh-/Hör-Verlust, weiteren schweren Erkrankungen), Leistung für max 15 Monate,
  • Klarstellung: grobe Fahrlässigkeit im Straßenverkehr eingeschlossen,
  • keine Anzeige von Änderungen während des Leistungsbezuges (außer: Änderung des Tätigkeitsverbots und Verlegung des Pflegestandortes außerhalb EU),
  • weltweiter Versicherungsschutz,
  • Verlängerung der Leistungsdauer, wenn die Regelaltersgrenze angehoben wird, wenn eine Versicherungsdauer bis zum Endalter 67 vereinbart wurde,
  • eine Leistungsdynamik gewählt werden kann,
  • optional AU-Option: AU-Leistung entsprechend § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (max. 36 Monate) und zusätzlich Überbrückungshilfe von 6 Monaten,
  • optional PflegeSchutz mit lebenslanger BU-Rente bei Pflegebedürftigkeit und Recht zum Ende der Versicherungsdauer ohne Gesundheitsprüfung eine Pflege-Rentenversicherung abzuschließen,
  • optional KrankheitenSchutz,
  • optional PflegeSchutz.

Nachteilig kann sich u.a. auswirken:

  • für Personen, die Wehr-, Zivil- oder ähnliche Dienste leisten wird der zuletzt ausgeübte Beruf vor Beginn dieses Dienstes berücksichtigt (Anm. diese Tätigkeiten werden meist nach Schulabschluss ausgeübt),
  • vorläufiger Versicherungsschutz: keine Berücksichtigung einer vereinbarten Leistungsdynamik,
  • die Beitrags-Leistungs-Dynamik
    • endet nach einem Beitrags-Stopp,
    • endet, wenn das 55. Lebensjahr überschritten wird,
    • endet mit erstmaligem Eintritt der Arbeits- oder Berufsunfähigkeit,
    • entfällt rückwirkend bis zum Eintritt der BU, wenn die BU verspätet gemeldet wird,
    • im Einsteigertarif: Beginn erstmals zum 7. Versicherungsjahr,
  • Beitragsstundung: keine vertragliche Regelung, dass die Beiträge ratierlich nachgezahlt werden können/müssen
  • Nachversicherungsmöglichkeit endet:
    • nach einem Beitrags-Stopp,
    • wenn aus irgendeiner privaten oder gesetzlichen Versicherung Leistungen wegen BU, Pflege oder Erwerbsunfähigkeit/-minderung beantragt wurden,
    • möglich Gesamtrente 2.500 Euro mit der Nachversicherung,
  • Leistungsprüfung während Eltern- Pflege- oder Familienzeitzeit (Beruf Hausfrau/Hausmann oder der zuletzt ausgeübte Beruf) muss beantragt werden,
  • „schnelle Leistung bei bestimmten Beeinträchtigungen “ nur einmal während der Laufzeit möglich,
  • Infektionsklausel: gilt nur nach § 31 Bundesinfektionsschutzgesetz, (d.h. nur in Deutschland),
  • Ausschluss u.a.:
  • terroristische Anschläge, die darauf gerichtet sind, das Leben oder die Gesundheit von Personen zu gefährden,
  • Einschränkung der Kostenübernahme, wenn VP zur Untersuchung auf Wunsch des Versicherers aus dem Ausland anreisen muss,
  • Verlängerung der Leistungsdauer schließt Versorgungswerke aus,
  • AU-Option:
    • AU-Bescheinigung muss ein in Deutschland zugelassener Arzt ausstellen,
    • keine AU, wenn die Beschäftigung nach dem Mutterschutzgesetz verboten wird,
  • Leistungsdynamik gilt nicht für AU- oder Pflege-Option,
  • keine Dienstunfähigkeit eingeschlossen oder Einschluss nachträglich möglich,
  • heutige Finanzstärke des Versicherers bewerten wir kritischer.

Die Auflistung wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Listen werden regelmäßig überprüft, jedoch kann keine Garantie für die Aktualität aller aufgeführten Punkte übernommen werden.

Wenn du dich also nicht selbst mit dem Thema herumschlagen möchtest, melde dich einfach bei uns über das Kontaktformular oder noch einfacher: vereinbare einfach einen Termin hier, bei einem unserer Experten für Berufsunfähigkeit.

Mehr über unser Team

 

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Geschrieben von:

Judith Schmied

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Judith Schmied ist Geschäftsführerin und BU-Beraterin bei finanzteam26 und bringt seit 1998 umfassende Erfahrung im Versicherungsbereich mit. Trotz Ihrer Qualifikation als Diplom-Chemikerin, fand sie ihre wahre Berufung in der Versicherungsbranche. Spezialgebiete sind Berufsunfähigkeits- und Zahnversicherungen sowie die Ruhestandsplanung. Ihre Fähigkeit, auch in schwierigen Fällen sinnvolle Versicherungslösungen zu finden, schätzen wir besonders.

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