Lexikon der Fachbegriffe in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Wie mir immer wieder von Kunden gesagt wird, ist es gar nicht so einfach, Vergleiche oder Berichte zur Berufsunfähigkeitsversicherung zu verstehen, da hier immer wieder Fachbegriffe benützt werden, die für uns völlig verständlich sind, für jemand, der sich aber das erste Mal mit dem Thema beschäftigt eher ein unverständliches Kauderwelsch darstellen.
Daher möchte ich hier versuchen, Fachbegriffe verständlich zu machen, die im Antrag oder in den Bedingungen stehen – falls noch etwas fehlt- einfach uns Bescheid geben! Diese Liste erhebt keine Anspruch auf Vollständigkeit und ich habe versucht alles für einen Laien verständlich zu machen. Deswegen stehen hier auch keine Paragrafen.
Fachbegriffe in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Angemessenheitsprüfung
Wenn du eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließst, will der Versicherer immer wissen, wieviel du verdienst. Denn du kannst die Rente nicht willkürlich hoch wählen. Bei Schülern, Studenten, Hausfrauen/Männer, die noch nichts verdienen hat jede Versicherungen Höchstrenten, die versicherbar sind. Hast du schon ein Einkommen, kannst du nur einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens versichern - das ist sehr unterschiedlich. Mehr als du verdienst, kannst du nicht absichern.
Arbeitsunfähigkeit:
Du bist arbeitsunfähig, wenn du nicht mehr arbeiten kannst, also zum Beispiel krank bist. Wenn du angestellt arbeitest, bezahlt dir dein Arbeitgeber 6 Wochen lang dein Gehalt weiter. Danach zahlt dir die Krankenkasse das Krankengeld. Wenn du selbständig bist, musst du dich um eine entsprechende Versicherung kümmern. Wenn du arbeitsunfähig bist, heißt das noch nicht, dass du berufsunfähig bist.
Arztanordnungsklausel:
Grundsätzlich wird von jemand, der krank ist, erwartet, dass er den Anordnungen des Arztes Folge leistet. Normalerweise verzichten Berufsunfähigkeitsversicherung auf diese Klausel, aber es müssen „zumutbare“ Anordnungen befolgt werden. Ein bisschen knifflig ist das schon, denn was ist zumutbar? Sind das auch Diäten? Wer schon einmal versucht hat, eine Diät zu halten, weiß, wie schwer das ist.
Anonyme Voranfrage
Wenn du eine Gesundheitsfrage oder eine Frage nach gefährlichem Hobby oder Auslandaufenthalt mit ja beantworten musst, solltest du niemals einen Antrag machen, sondern immer eine anonyme Voranfrage, damit du nirgends gespeichert bist und bei einer eventuellen Ablehnung oder einem Ausschluss einer bestehenden Krankheit dies nicht beim nächsten Versuch angeben musst. Anonyme Voranfragen machen spezialisierte Makler wie wir
Anzeigepflichtverletzung
Du als Kunde musst die Gesundheitsfragen im Antrag wahrheitsgemäß beantworten. Falls du nicht mehr genau weißt, was du in den letzten 3-10 Jahren (abhängig von der Gesellschaft fragen die Versicherungen unterschiedlich lange nach) an gesundheitlichen Problemen hattest, solltest du dir eine Kopie der Patientenunterlagen deines Arztes holen. Falls du die Fragen nicht richtig beantwortest hat die Versicherung ein Rücktrittsrecht -das heißt, deine Beiträge bis dahin sind weg und du bist nicht versichert. Jede Versicherung wird, wenn du in den ersten 10 Jahren nach Beginn deiner Berufsunfähigkeitsrente berufsunfähig wirst, prüfen, ob du die Anzeigepflicht verletzt hast - also irgendetwas nicht angegeben hast.
AU-Klausel, Arbeitsunfähigkeitsklausel, Krankschreibungsoption
Statt viele Unterlagen an die Berufsunfähigkeitsversicherung zu schicken, um abzuklären, ob du berufsunfähig bist, reicht es, wenn du die Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel oder auch Krankschreibungsoption) vereinbart hast, die Krankschreibung, die länger als 6 Monate ununterbrochen besteht, einzureichen. Das hat natürlich etwas für sich- geht schneller und ist sehr einfach. Dann zahlt die Versicherung, abhängig von der Wahl des Berufsunfähigkeitsversicherers, 18- 36 Monate die Rente, rückwirkend. Wenn du dann aber immer noch krank bist, muss dann die Berufsunfähigkeit nachgewiesen werden. Bei manchen Versicherern muss zeitgleich trotzdem die Berufsunfähigkeit beantragt werden. Manchmal heißt es in den Bedingungen: Bei Arbeitsunfähigkeit wird die BU-Rente bezahlt. Dies kann dann Schwierigkeiten mit der Krankentagegeldversicherung geben, wenn du diese ebenfalls hast. Besser wäre also eine gesonderte Leistung für Arbeitsunfähigkeit.
Ausschlussklausel
Wenn du Vorerkrankungen hast, nimmt dich eine Versicherung manchmal nur, wenn diese Vorerkrankung ausgeschlossen wird. Alles andere ist dann versichert, aber die schon bestehende Krankheit eben nicht. Am besten ist natürlich, wenn du keinerlei Ausschlüsse hast, denn dann bist du auch vollumfänglich versichert. Deswegen solltest du dir immer genau überlegen, wie hoch ist das Risiko, gerade aus diesem Grund einmal berufsunfähig zu werden – und natürlich versuchen wir erst einmal eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen ohne Ausschlüsse. Die Ergebnisse sind oft recht unterschiedlich bei Voranfragen bei den Versicherungen. Es kann vorkommen, dass du von einer Versicherung abgelehnt wirst, eine Versicherung Ausschlüsse anbietet, eine andere dich völlig normal annimmt. Klingt komisch, ist aber so!
Befristetes Rücktrittsrecht
Gesetzlich gilt: 5 Jahre kann die Versicherung zurücktreten, wenn sie feststellt, dass du etwas nicht angegeben hast bei den Gesundheitsfragen oder es falsch angegeben hast. Nach den 5 Jahren geht das nur noch, wenn du arglistig gehandelt hast, also etwas verschwiegen hast, weil du genau wusstest, dass du sonst keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommst. Das wird dann meist gerichtlich geklärt
Beitragsrückgewähr
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kannst du als SBU (selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung) machen oder mit sogenannter Beitragsrückgewähr oder auch mit verschiedenen Ansparvarianten. Hier zahlst du von vorneherein mehr und dieser Mehrbeitrag wird angelegt, entweder in einer Rentenversicherung oder in Fonds. Wenn du Glück hast, kommt mit dem Mehrbeitrag hinterher der Betrag heraus, den du bis dahin bezahlt hast. Wir sind eher der Meinung, Versicherung und sparen zu trennen, da du da flexibler handeln kannst. Noch mehr zu Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr haben hier.
Berufsunfähigkeit
Definition von Wikipedia: Hier wird Berufsunfähigkeit als eine dauernde krankheits-, unfall- oder invaliditätsbedingte Unfähigkeit einer Person, ihren Beruf auszuüben beschrieben. Bei den meisten Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutet es, dass du zu 50 % infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachgewiesen werden müssen, deinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie du ihn in gesunden Tagen gemacht hast, nicht mehr ausüben kannst – voraussichtlich auf Dauer. Es reicht also nicht, dass du einfach länger als 6 Monate krank bist, sondern es muss nachgewiesen werden, dass du mindestens 50 % der Tätigkeiten nicht mehr tun kannst. Das ist nicht immer ganz einfach – und du solltest dir hier Hilfe suchen. Näheres dazu findest du auf dieser Seite unten zum Leistungsantrag. Grundsätzliches zum Versicherungsschutz von Berufsunfähigkeitsversicherungen ist in einen anderen Artikel beschrieben.
Berufsunfähigkeitsrente
Wenn du eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließst, wählst du eine bestimmte Höhe der Rente, die du dann bekommst, wenn du berufsunfähig bist- siehe Berufsunfähigkeit. Die Höhe der Rente sollte so abgestimmt sein, dass du damit einigermaßen gut leben kannstt. Das kann für jeden eine andere Höhe sein. Unter 1000 € macht für uns die Berufsunfähigkeitsrente so gut wie keinen Sinn- außer du bist verheiratet und dein Partner verdient gut. Die Berufsunfähigkeitsrente bekommt ihr auch, wenn ihr eine Erwerbsminderungsrente vom Staat bekommt obendrauf. Wenn ihr Hartz IV bekommt, wird die Rente allerdings angerechnet.
Dienstunfähigkeitsklausel
Ein Beamter wird nicht berufsunfähig – er wird dienstunfähig. Und das bestimmt sein Dienstherr, wann er dienstunfähig ist. Es kann also sein, dass ein Beamter vom Dienstherrn dienstunfähig geschrieben wird, aber der Arzt ist noch nicht der Meinung, dass er zu 50 % seinen Beruf nicht mehr ausüben kann (Definition der Berufsunfähigkeit). Oder auch umgekehrt. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist immer eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel. Es sollte darauf geachtet werden, dass die zu Grunde liegende Berufsunfähigkeitsversicherung gute Bedingungen hat- denn wer garantiert denn, dass du immer Beamter bleibst? Vorteil der echten Dienstunfähigkeitsklausel ist: Wenn dein Dienstherr dich aus medizinischen Gründen dienstunfähig schreibt, brauchst du der Versicherung sonst nichts mehr nachweisen. Das kann es sehr vereinfachen.
Dynamik
Es gibt mehrere Dynamikarten- hier findest du die ausführliche Erklärung. Es geht immer darum, dass du durch die Inflation für dein Geld immer weniger kaufen kannst. Das soll durch die Dynamik ausgeglichen werden, das heißt, dass deine Berufsunfähigkeitsrente jedes Jahr höher wird um den Kaufkraftverlust auszugleichen und das ohne Gesundheits- oder Risikoprüfung. Dazu kommt normalerweise noch, dass du auch regelmäßige Gehaltserhöhungen bekommst, deine Lücke also immer größer wird, falls du berufsunfähig wirst.
Eintrittsalter
Das Alter, das du hast, wenn du mit der Berufsunfähigkeitsversicherung beginnst. Je niedriger dies ist, desto günstiger bekommst du die Versicherung
Garantierte Rentensteigerung (erhöhung)
Falls du irgendwann einmal berufsunfähig wirst, bekommst du deine versicherte Rente. Die bleibt aber immer gleich hoch- außer du hast eine garantierte Rentensteigerung von Anfang an vereinbart. Falls du lange Jahre berufsunfähig bist, wird deine Rente also immer weniger wert, daher ist es sinnvoll eine garantierte Rentensteigerung zu vereinbaren- die kostet aber extra.
Gesundheitsprüfung
Jede Berufsunfähigkeitsversicherung hat viele Gesundheitsfragen, Fragen nach Größe und Gewicht, Fragen nach Hobby und Auslandsaufenthalte. Diese Dinge sind alle relevant für das Risiko das die Versicherung auf sich nimmt. Gefragt wird bei den Gesundheitsfragen zwischen 3-10 Jahre zurück. Diese Fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, sonst kann die Versicherung, falls sie erfährt, dass gelogen wurde, vom Vertrag zurücktreten. Meist geschieht das dann, wenn man einen Antrag auf Berufsunfähigkeit stellt. Ist der Beginn der Versicherung noch nicht so lange her (weniger als 10 Jahre), dann prüft die Versicherung immer auf Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung. Da die einzelnen Versicherungen oft unterschiedlich lange zurückfragen und auch die Fragestellung nicht gleich ist, ist eine unserer Aufgaben, die Versicherung herauszufinden, die für dich geeignet ist.
Grad der Berufsunfähigkeit
Meist heißt es in den Bedingungen: Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn du deine letzte Tätigkeit zu mehr als 50 % nicht mehr ausüben kannst. Sehr wenige Versicherungen bieten auch eine andere Staffel an – dies hat sich aber bisher nicht durchgesetzt.
Übrigens: einer der Hauptgründe, warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht bezahlt ist, dass du die 50 % nicht erreicht hast. Es ist also nicht immer so einfach, die 50 % nachzuweisen. Wichtig ist also, genau aufzuschreiben, wie genau deine Tätigkeit vor der Berufsunfähigkeit ausgesehen hat. Dabei ist nicht nur die Zeit wichtig, wie lange du eine bestimmte Tätigkeit im Normalfall machst, sondern auch, wie wichtig diese Tätigkeit ist, um deinen Beruf noch sinnvoll ausüben zu können. Dass das nicht so einfach ist, kannst du dir vielleicht vorstellen – daher ist es auch so wichtig, sich hier professionelle Hilfe zu holen
Günstigerprüfung bei Berufswechsel
Bei manchen Berufsunfähigkeitsversicherung kannst du zumindest in den ersten 5 Jahren der Laufzeit deiner Versicherung nachmelden, wenn du deinen Beruf wechselst. Also zum Beispiel warst du Schüler, als du die Versicherung abgeschlossen hast und jetzt studierst du vielleicht Medizin oder Informatik. Jetzt kannst du prüfen lassen, ob deine Versicherung dadurch billiger wird, ohne Gesundheitsfragen. Teurer kann es bei guten Versicherungen nicht werden (zumindest bieten wir solche Versicherungen nicht an) aber eventuell um einiges günstiger. Das ist mit ein Grund, warum wir für Schüler und Studenten vor allem Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlen die eine Günstigerprüfung anbieten.
Infektionsklausel
In manchen Berufsgruppen kann ein Beruf nicht mehr ausgeübt werden auf Grund bestimmter Infektionen (also du bist nicht so krank, dass du wegen der Infektion nicht mehr arbeitsfähig bist, aber du könntest andere anstecken). Vor allem bei medizinischem Personal kann das vor kommen oder in der Lebensmittelbranche. Oft wird kein vollständiges Tätigkeitsverbot ausgesprochen, oft werden nur bestimmte Tätigkeiten verboten. Teilweise gilt die Infektionsklausel auch bei behördlichen Anordnungen. Grundsätzlich muss es aber mindestens 6 Monate andauern, bevor die Versicherung bezahlt.
Laufzeit
Das ist die Zeit, in der du Beiträge zahlst- das muss nicht identisch sein mit der Leistungsdauer oder der Zeit, in der du versichert bist
Leistungsdauer
Das ist die Zeit, in der im Fall der Fälle die Rente gezahlt wird. Es kann sein, dass deine Laufzeit nur bis Endalter 55 geht – falls du aber bevor du 55 bist berufsunfähig wirst, zahlt die Versicherung so lange, wie die Leistungsdauer versichert ist.
Medizinische Mitwirkungspflichten
Normalerweise wirst du ja tun, was dein Arzt dir sagt, um wieder gesund zu werden. Aber ob du immer alles machen möchtest – zum Beispiel eine Operation oder ob du alles so hinbekommst – zum Beispiel eine Diät, das ist die Frage. Zumutbare Behandlungen werden von deiner bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung verlangt. Gut ist das, wenn das genau geklärt ist, was zumutbar ist, sonst kann man sich leicht deswegen streiten
Nachversicherung mit Ereignis
Zu Beginn deiner Versicherung versicherst du vermutlich nur eine kleinere Rente, vielleicht nur 1000 € oder 1500 €, denn du verdienst noch nicht so viel. Später aber, wenn du mehr verdienst, wird die Lücke, die entsteht, wenn du nichts mehr verdienst, weil du vielleicht berufsunfähig bist immer größer. Dann möchtest du deine Rente vielleicht erhöhen. Am besten ohne Gesundheitsfragen, weil du vielleicht nicht mehr so gesund bist, wie damals, wo du begonnen hast mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Zu verschiedenen Ereignissen kannst du deine versicherte Berufsunfähigkeitsrente erhöhen ohne Gesundheitsfragen, meist bei Berufsbeginn, wenn du heiratest, ein Kind bekommst, ein Immobiliendarlehen aufnimmst, dich selbständig machst. Dies muss meist recht zeitnah passieren (6 oder 12 Monate nach dem Ereignis), daher wird das oft vergessen. Also immer alle Änderungen an uns melden- dann können wir dir sagen, was du zu beachten hast.
Nachversicherung ohne Ereignis
Einige Versicherer bieten, meist in den ersten 5 Jahren nach Beginn deiner Berufsunfähigkeitsversicherung eine Möglichkeit, deine versicherte Rente ohne Gesundheitsfragen zu erhöhen. Das macht dann Sinn, wenn du inzwischen mehr verdienst.
Nachversicherung ohne Risikoprüfung
Wenn du Glück hast – oder von uns beraten wurdest, hast du eine BU-Versicherung gewählt, die die Erhöhung zulässt, nicht nur ohne Gesundheitsfragen, sondern ohne alle Fragen (außer nach deinem Verdienst – denn die Angemessenheit wird eigentlich überall geprüft). Aber auch wenn du deinen Beruf geändert hast, ein gefährlicheres Hobby begonnen hast, dein BMI – Körpergröße zu Gewicht – nicht mehr so ganz im Rahmen ist oder du zu Rauchen begonnen hast, wird bei den Versicherungen, die ohne Risikoprüfung erhöhen nicht abgefragt. Das kann dir später viele Euros ersparen.
Obliegenheiten
Verpflichtungen die du als Versicherungsnehmer gegenüber der Versicherung hast. Wenn du diese nicht beachtest, machst du dich einer Obliegenheitsverletzung schuldig- und dann kann es sein, dass du nicht die volle Leistung erhältst oder der Versicherer dir kündigen kann. Das ist abhängig davon ob es eine fahrlässige Obliegenheitsverletzung ist oder eine grob fahrlässige - oder ob es absichtlich geschieht. Was können das für Obliegenheiten sein?
- Anzeigepflicht: du musst alle Fragen wahrheitsgemäß im Antrag beantworten. Manchmal musst du auch Gefahrerhöhungen melden, zum Beispiel, wenn du anfängst zu rauchen
- Wenn du schon berufsunfähig bist, verlangen manche Versicherungen, dass du eine Veränderung mitteilst (halten wir für kritisch, denn das ist oft sehr subjektiv, zu erkennen, ob sich dein Zustand verbessert hat, wenn du wieder anfängst zu arbeiten, das ist etwas anderes. Natürlich ist es schön, wenn du das auch nicht melden musst)
Pflegeoption
Wenn du Pflegefall wirst, verdienst du in der Regel kein Geld mehr, brauchst aber für die Pflege zusätzlich Geld. Dieses Risiko kann auch kombiniert mit der Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Eine Pflegeoption kann bedeuten: Falls du Pflegefall wirst, bevor die Versicherung beendet ist, bekommst du lebenslang die Berufsunfähigkeitsrente. Es kann aber auch bedeuten, dass du die doppelte Rente bekommst bis zum Ende der Leistungsdauer – und danach lebenslang die versicherte Pflegerente. Oder du hast die Möglichkeit, am Ende der Laufzeit eine Pflegerente abzuschließen- so es diese bei dieser Gesellschaft dann gibt. Wir sind keine Fans von Kombiprodukten, deswegen raten wir dazu möglichst frühzeitig eine Extra-Pflegeversicherung abzuschließen. Je jünger, desto billiger
Prognosezeitraum
Dies ist die Dauer, für die die versicherte Person voraussichtlich berufsunfähig sein wird. Bei den meisten BU-Versicherungen sind das 6 Monate. Du bekommst also schon dann deine Rente, wenn du voraussichtlich für 6 Monate berufsunfähig sein wirst- oder nach 6 Monaten Dauer rückwirkend. Der Prognosezeitraum ist bei den meisten heutigen Bedingungen 6 Monate- nur sehr wenige Versicherungen haben hier einen längeren Zeitraum- für uns indiskutabel.
Risikozuschlag
Wenn du schon bestimmte Erkrankungen hast, oder ein gefährliches Hobby ausübst, kann es zu einem Risikozuschlag kommen. Die Versicherung findet das Risiko erhöht und verlangt dafür einen höheren Beitrag. Du musst dem zustimmen, sonst kommt die Versicherung nicht zustande.
Rückwirkende Zahlung und Karenzzeit
Meistens wird erst nach 6 Monaten festgestellt, ob du auch berufsunfähig bist (also zu 50 % deine Tätigkeit nicht mehr ausüben kannst), dann wird aber rückwirkend bezahlt – außer du hast eine sogenannte Karenzzeit vereinbart – dann zahlt die Versicherung erst nach Ablauf dieser Karenzzeit. Diese kann auch länger als 6 Monate sein. Wenn du zum Beispiel der Meinung bist- ein Jahr lang kannst du gut ohne Berufsunfähigkeitsrente klar kommen, kannst du eine Karenzzeit von 12 Monaten vereinbaren, dadurch kann es etwas billiger werden. Nicht jede Versicherung bietet unterschiedliche Karenzzeiten an.
Schülerklausel
Schüler haben noch keinen Beruf und sie verdienen im Normalfall noch kein Geld. Es gibt also keinen anderen Beruf, bei dem sie weniger verdienen, als jetzt. Wenn ein Schüler also noch irgendetwas machen kann, dann ist er nicht „berufsunfähig“. Wenn es aber eine Schülerklausel gibt, ist genau definiert, wann ein Schüler schulunfähig ist. Das beinhaltet die Schule, die er gerade macht oder auch den Schulweg, den der Schüler nicht mehr alleine bewältigt. Sinnvoll ist also eine Schülerklausel, wenn ein Schüler versichert werden soll.
Studentenklausel
Ähnlich wie beim Schüler ist es beim Studenten meist so, dass dieser nichts oder wenig verdient. Wenn er also noch irgendeinen Beruf machen kann, dann verdient er mehr als vorher- ist damit nicht berufsunfähig, außer es gibt eine Studentenklausel. Hier kann es sein, dass die Studierfähigkeit versichert ist oder auch schon der Beruf, der studiert wird. Das kann manchmal etwas schwierig sein, denn, was zum Beispiel macht jemand der BWL studiert hinterher? Leichter ist das zu sagen bei einem Medizinstudenten. Daher sind sich die Fachleute nicht wirklich einig, welche Klausel die bessere ist. Aber auf jeden Fall ist es gut, wenn es eine Studentenklausel gibt.
Tarifbeitrag/Zahlbeitrag (Brutto- und Nettobeitrag)
Wenn du die Überschussverwendung Direktverrechnung wählst, bekommst du als Ergebnis immer 2 Beiträge genannt, den Tarifbeitrag, auch Bruttobeitrag genannt und den Zahlbeitrag, auch Netto-Beitrag genannt. Der Tarifbeitrag ist der höhere Betrag - das ist im Grunde der Beitrag, der von der BU-Versicherung errechnet wird. Wenn die Versicherung dann Überschüsse (Gewinne) hat, gibt sie einen Teil dieser Überschüsse weiter an dich. So kommst du zu deinem Zahlbeitrag, den du im Moment auch bezahlst. Der Unterschied zwischen Tarifbeitrag und Zahlbeitrag ist dann dein Verteuerungsrisiko. Die Versicherung kann bis zum Taribeitrag erhöhen, ohne irgendwo die Erlaubnis dazu einzuholen. Daher sollte der Abstand nicht zu hoch sein und es sollte möglichst ein wirtschaftlich gesundes Unternehmen gewählt werden.
Teilzeitklausel
Vereinfacht: Zeit spielt eine wichtige Rolle bei der Definition der Berufsunfähigkeit – allerdings nicht die alleinige. Daher stimmt diese Erklärung nicht ganz, aber zur Darstellung, warum eine Teilzeitklausel interessant sein kann, reicht es. Berufsunfähigkeit bedeutet 50 % der Tätigkeiten des vorherigen Berufes nicht mehr ausüben können, wenn man das an der Zeit festmacht: Wenn ein Vollzeitbeschäftigter normalerweise 8 Stunden am Tag arbeitet und jetzt nur noch 4 Stunden arbeiten kann, ist er berufsunfähig. Ein Teilzeitbeschäftigter arbeitet zum Beispiel von vorneherein nur 4 Stunden am Tag – dieser wäre also erst berufsunfähig, wenn er nur noch 2 Stunden täglich arbeiten kann. Ein Teilzeitbeschäftigter wäre also benachteiligt. Um diese Benachteiligung zu streichen, haben manche Versicherer eine Teilzeitklausel eingeführt- das heißt, die Berufsunfähigkeit wird gemessen an der Vollzeitbeschäftigung.
Versicherungsnehmer
Das muss nicht gleichzeitig die versicherte Person sein. Zum Beispiel kann ein Vater oder eine Mutter Versicherungsnehmer/in sein und die Berufsunfähigkeitsversicherung für das Kind abschließen, da dieses vielleicht noch nicht volljährig ist. Die Versicherungsnehmereigenschaft kann später geändert werden
Versicherte Person
Das ist die Person, die versichert ist, also, wenn diese berufsunfähig wird, wird die Rente bezahlt
Verweisung, abstrakte
Wenn du berufsunfähig bist und eine abstrakte Verweisung möglich ist, kann der Versicherer sagen, dass du ja noch diesen oder jenen Beruf ausüben könntest- es aber nicht tust. Allerdings gibt es diese abstrakte Verweisung kaum noch – bei guten Berufsunfähigkeitsversicherung auf jeden Fall nicht
Verweisung, konkrete
Wenn du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst, aber noch etwas anderes machst, dann übst du konkret einen anderen Beruf aus. Dann hängt es davon ab, wieviel du dabei verdienst. Bei guten Versicherungen ist das nur problematisch, wenn du mehr als 80 % deines vorherigen Gehalts verdienst. Außerdem hängt es auch noch von der „Lebensstellung“ ab. Aber du kannst dir vielleicht vorstellen, dass das immer so eine Sache ist. Welcher Beruf hat eine bessere oder schlechtere Lebensstellung- das wird dann meist gerichtlich geklärt. Was du verdienst, das lässt sich schnell nachweisen.
Vorläufiger Versicherungsschutz
Wenn du einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherungen stellst, braucht es meist einige Zeit, bis du deinen Versicherungsschein in der Hand hältst. Bei einigen Versicherungen bist du bis zur Annahme oder bis zur endgültigen Ablehnung zumindest dann schon versichert, wenn du durch einen Unfall berufsunfähig würdest
Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung
Du musst die Antragsfragen alle wahrheitsgemäß beantworten. Wenn die Versicherung erfährt, dass etwas fehlt oder falsch beantwortet wurde, kann sie vom Vertrag zurücktreten (zumindest in den ersten 5 Jahren nach Vertragsschluß). Wenn dir hier Arglist vorgeworfen wird- also es schon etwas Schwerwiegendes war, was du nicht angegeben hast- du hast zum Beispiel erst vor kurzem einen Bandscheibenvorfall gehabt und gibst diesen nicht an, kann die Versicherung sogar noch bis 10 Jahre nach Vertragsabschluß vom Vertrag zurücktreten und du hast die Beiträge umsonst bezahlt. Daher: bitte die Fragen immer akribisch beantworten und dazu am besten den Arzt fragen, was in den Patientenakten steht.
Wenn du dich also nicht selbst mit dem Thema herumschlagen möchtest, melde dich einfach bei uns über das Kontaktformular oder noch einfacher: vereinbare einfach einen Termin hier, bei einem unserer Experten für Berufsunfähigkeit. Es bringt dir viel und kostet dich nichts.
Geschrieben von:
Judith Schmied
Termin buchenJudith Schmied ist Geschäftsführerin und BU-Beraterin bei finanzteam26 und bringt seit 1998 umfassende Erfahrung im Versicherungsbereich mit. Trotz Ihrer Qualifikation als Diplom-Chemikerin, fand sie ihre wahre Berufung in der Versicherungsbranche. Spezialgebiete sind Berufsunfähigkeits- und Zahnversicherungen sowie die Ruhestandsplanung. Ihre Fähigkeit, auch in schwierigen Fällen sinnvolle Versicherungslösungen zu finden, schätzen wir besonders.
Hier kannst Du die Blog-Einträge nach Themen filtern: