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BU - Was machen bei psychischen Erkrankungen?

Die Hauptursache einer Berufsunfähigkeit sind inzwischen psychische Erkrankungen. Wenn es hier schon eine Diagnose oder Beschwerden gibt und du noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung hast, wird es richtig problematisch. Versicherungen stellen immer die Frage nach psychischen Erkrankungen, Behandlungen beim Psychologen, Psychiater – und dann kommt prompt die Ablehnung oder der Ausschluss "Psyche".

Was also tun?

Erst einmal muss geklärt werden: Besteht die psychische Erkrankung noch und wann waren die letzten Behandlungen. Hier auch ganz wichtig: in die Patientenakte beim Hausarzt schauen, der schreibt leider Diagnosen, die irgendwann einmal bestanden, weiterhin in seine Akte, obwohl hier nie mehr behandelt oder darüber gesprochen wurde.

Letzte Behandlung über 5 Jahre her:

Wenn auch nichts mehr in der Patientenakte später eingetragen wurde, kein Problem – hier gibt es sehr viele Versicherungen, die in diesem Bereich nur 5 Jahre zurückfragen. Aufpassen solltest du, wenn 10 Jahre zurückgefragt wird. Das würde nur über eine anonyme Voranfrage gehen.

Letzte Behandlung über 3 Jahre her:

Wenn auch in den letzten 3 Jahren nichts mehr in der Patientenakte erscheint, gibt es hier Möglichkeiten. Bestimmte Versicherungen haben Konzepte mit weniger oder kürzeren Gesundheitsfragen. Also müssen wir hier ein Konzept wählen, das in diesem Bereich maximal 3 Jahre zurück frägt. Meist gilt das nur bis zu einem bestimmten Alter (z.B. 30) oder ist auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt. Das können wir sehr schnell mit dir klären, was jetzt schon möglich ist. Buche einfach einen Termin

Letzte Behandlung über 2 Jahre her:

Hier können wir nur mit den einzelnen in Frage kommenden Versicherungen mit einer anonymen Voranfrage klären, ob jetzt schon etwas möglich ist. Das hängt von der Schwere der Erkrankung ab. Ein Abschlussbericht des behandelten Arztes/Psychologen ist hier hilfreich.

Behandlung in den letzten 2 Jahren:

Ohne Ausschluss geht hier fast* nichts. Es gibt mehrere Möglichkeiten:

  • Ausschluss psychischer Erkrankungen
  • Zurückstellung um eine bestimmte Zeit
  • Ablehnung

*Sollte es nur ein einmaliger Besuch beim Psychologen gewesen sein, ohne weiteren Bedarf, Diagnosen oder Beschwerden, gibt es vielleicht noch eine Chance auch ohne Ausschluss, das muss aber im Einzelfall geprüft werden und nicht jede Gesellschaft wird sich darauf einlassen. Auch eine einmalige Sitzung in den letzten 2 Jahren kann zum Problem werden.

Laufende Behandlung:

Ohne Ausschluss geht hier eider gar nichts. Es gibt mehrere Möglichkeiten

  • Ausschluss psychischer Erkrankungen
  • Zurückstellung um eine bestimmte Zeit
  • Ablehnung

Hier haben wir auch noch Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung bei psychischen Erkrankungen.

Welche Möglichkeiten gibt es bei Ablehnung?

Hier hat Kai Schmied schon zwei sehr detaillierte Artikel geschrieben, die sich mit AD(H)S und Legasthenie, sowie deren Auswirkungen auf die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit beschäftigen. Für beide Themen gilt, dass sie bei den Gesundheitsfragen unter dem Punkt Psyche angegeben werden müssen. Mehr dazu findest du hier:

Eine Lösung möchte ich selbst noch dazufügen:

Grundfähigkeitsversicherungen und wichtige Zusatzbausteine:

In den letzten Jahren haben viele Versicherungen neue Grundfähigkeitsversicherungen aufgelegt. Die Bedingungen sind klarer und besser geworden, bestimmte Zusatzbausteine sind entwickelt worden.

BU-Option

Viele Grundfähigkeitsversicherungen haben eine BU-Option, das heißt, ab einem bestimmten Zeitpunkt kann ohne Gesundheitsfragen in eine Berufsunfähigkeit gewechselt werden. Meiner Meinung nach eine bessere Option, als mit einem Ausschluss leben zu müssen. Eine Grundfähigkeitsoption sichert körperliche Schäden ab, egal ob durch Unfall oder Krankheit, wer mehr darüber erfahren möchte, liest sich einfach unseren Blogbeitrag dazu durch.

AU-Option

Für mich die wichtigste Option einer Grundfähigkeitsversicherung, vor allem, wenn ich gerne doch bei psychischen Erkrankungen abgesichert sein möchte, ist die AU-Option. AU-Option, noch nie gehört? Gibt es schon lange als Zusatz bei der BU-Versicherung, seit neuem auch bei einigen wenigen Grundfähigkeitsversicherungen.

Was genau ist die AU-Option oder auch Arbeitsunfähigkeitsoption oder Krankschreibungsoption. Wer mehr darüber wissen möchte, schaut sich unseren Blogbeitrag dazu an.

Für die Grundfähigkeitsversicherung bedeutet es: Wenn du länger als 6 Monate krank bist, dann reicht es die Krankschreibung einzureichen, dann bekommst du rückwirkend die AU-Rente in Höhe der versicherten Grundfähigkeitsrente.

Das bedeutet aber auch: Egal ob du krank bist, wegen einer Grundfähigkeit, die du nicht mehr hast oder ob es eine psychische Erkrankung ist oder auch z.B Krebs, du bist erst einmal – meist 24 Monate – finanziell abgesichert. Und viele psychischen Erkrankungen sind nach 2 Jahren vielleicht schon wieder geheilt. Vor allem bei Schülern und Studenten halte ich das für eine sinnvolle Ergänzung, denn hier sind Krankentagegelder noch nicht oder kaum versicherbar. In anderen Fällen, also falls du schon beruflich tätig bist, kann auch ein Krankentagegeld* sinnvoll sein. Dieses wird dir bezahlt, wenn du länger als 6 Wochen krank bist und nur noch Krankengeld von der Krankenkasse bekommst.

*Allerdings: Auch hier musst du Gesundheitsfragen beantworten oder ein Krankentagegeld ohne Gesundheitsfragen abschließen. Ja, das gibt es auch, mit folgendem Haken: Alle Krankheiten, die du in den letzten 2 Jahren hattest, sind 2 Jahre lang nicht versichert. Und: Die Versicherungen halten sich ein Kündigungsrecht vor, das heißt, wenn du zu oft krank wirst, zahlt die Versicherung zwar, kündigt dir aber eventuell hinterher und du stehst ohne Versicherung da. Das kann dir bei einer Grundfähigkeitsversicherung mit AU-Option nicht passieren.

Schwere Krankheiten Option

Eine weitere Option finde ich ebenfalls sehr interessant: Die schwere Krankheiten Option. Falls du aus einer Liste an schweren Krankheiten, wie zum Beispiel Krebs, Schlaganfall, Herzinfarkt, Multiple Sklerose und einige mehr, eine Diagnose hast, bekommst du die versicherte Summe. Das kann dir einfach den Rücken freihalten, dir vielleicht eine Therapie bezahlen, die deine Krankenkasse nicht bezahlt – und das ist so teuer nicht-  kann aber auch in einer extra Versicherung abgesichert werden.

Jetzt kannst du dich sicher, wenn du viel Zeit und Spaß daran hast, durch die Versicherungsbedingungen der einzelnen Grundfähigkeitsversicherungen wühlen – oder du kommst zu uns, vereinbarst einen Termin, damit wir gemeinsam mit dir schauen können, was für dich bestmöglich passt.

Wenn du dich also nicht selbst mit dem Thema herumschlagen möchtest, melde dich einfach bei uns über das Kontaktformular oder noch einfacher: vereinbare einfach einen Termin hier, bei einem unserer Experten für Berufsunfähigkeit.

 

 

 

Author Name

Geschrieben von:

Judith Schmied

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Judith Schmied ist Geschäftsführerin und BU-Beraterin bei finanzteam26 und bringt seit 1998 umfassende Erfahrung im Versicherungsbereich mit. Trotz Ihrer Qualifikation als Diplom-Chemikerin, fand sie ihre wahre Berufung in der Versicherungsbranche. Spezialgebiete sind Berufsunfähigkeits- und Zahnversicherungen sowie die Ruhestandsplanung. Ihre Fähigkeit, auch in schwierigen Fällen sinnvolle Versicherungslösungen zu finden, schätzen wir besonders.

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